Aktuelle Gebühr
Die BRW ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband und arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht nach dem Kostendeckungsprinzip. Maßgebend für die Berechnung der Gebühren (Wasserpreis) ist Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG Bayern). Hiernach decken die Grund- und Verbrauchsgebühren die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt werden